Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Im Mutter-Kind-Pass sind zwei augenärztliche Untersuchungen vorgesehen,
wobei die erste zwischen dem 10.
und dem 14. Lebensmonat auch vom
Kinderarzt vorgenommen werden kann. Die zweite
Untersuchung muss zwischen 22. und 26.
Lebensmonat von einem Facharzt für Augenheilkunde durchgeführt
werden.
